Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

1. Das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) bietet Lehrkräften die Möglichkeit auf der Website http://www.isq-bb.de Selbstevaluations-instrumente gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

2. Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem ISQ und der Lehrkraft geltenden Bedingungen für die vom ISQ auf der o.g. Website angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom ISQ schriftlich bestätigt werden. Mit Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen erkennt die Lehrkraft diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.

3. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden der Lehrkraft vom ISQ per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Lehrkraft solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird die Lehrkraft im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Instituts für Schulqualität

1. Das ISQ stellt Lehrkräften aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg auf der Website http://www.isq-bb.de kostenlos Selbstevaluationsinstrumente zur Verfügung.

2. Das ISQ bietet Lehrkräften die Möglichkeit, diese Instrumente unbeschränkt in den von ihnen unterrichteten Klassen zum Zwecke der Selbstevaluation einzusetzen.

3. Das ISQ stellt Lehrkräften auf der Webseite http://www.isq-bb.de Handreichungen zum Einsatz der Instrumente zur Verfügung.

4. Die Software des ISQ-Portals erstellt automatisch den Ergebnisbericht und stellt ihn ausschließlich der Lehrkraft ebenfalls als Datei zur Verfügung.

§ 3 Teilnahmebedingungen

1. Die Lehrkraft verpflichtet sich, bei der Registrierung Schuldaten (allgemeine Kontaktdaten, Rahmendaten für die Erhebung) anzugeben und diese aktuell zu halten.

2. Die Lehrkraft willigt in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein.

3. Die Lehrkraft ist damit einverstanden, dass ihr aktuelle Informationen über das Projekt per E-Mail zugeschickt werden.

4. Die Lehrkraft legt fest, welche Jahrgangsstufen befragt werden und welche Vergleichswerte aus dem vorgegebenen optionalen Menü in den Ergebnisbericht aufgenommen werden.

5. Die Lehrkraft führt die erforderlichen Datenerhebungen durch.

6. Die zum Zwecke der Selbstevaluation zur Verfügung gestellten Instrumente stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Diese dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des ISQ weitergegeben werden.

§ 4 Daten

1. Die Lehrkraft ist als verantwortliche Stelle Herr der Daten und verantwortlich für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Datenerhebung, Speicherung und Nutzung.

2. Sie hat die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Dies bezieht sich auch auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern. Darüber hinaus steht die Lehrkraft dafür ein, dass alle beteiligten Personen ihr Einverständnis zu dem Instrumentarium und dem Zweck der Nutzung der erhobenen Daten erteilt haben.

3. Die Lehrkraft stellt dem ISQ alle Daten in anonymisierter Form zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Das ISQ ist berechtigt, die Daten selbst oder durch Dritte für wissenschaftliche Untersuchungen zu nutzen. Sie kann die Ergebnisse auch veröffentlichen. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Schulen sind aufgrund der Anonymisierung ausgeschlossen. Die Lehrkraft stellt dem ISQ alle Daten insbesondere zur Bildung von Referenzwerten zur Verfügung. Die Referenzwerte werden den Lehrkräften im Ergebnisbericht zur Verfügung gestellt. Der Ergebnisbericht ist Eigentum der Lehrkraft. Die Referenzwerte können in allgemeinen Berichten (gesamthafte Darstellung der Referenzwerte nach Schulformen oder anderen Kriterien) vom ISQ veröffentlicht und verbreitet werden.

4. Das ISQ kann auf die einer Lehrkraft zurechenbaren, personell anonymisierten Selbstevaluationsdaten für Forschungszwecke nur zugreifen, wenn die Lehrkraft dem zustimmt.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Das ISQ haftet nicht für Fehler am System. Es haftet ebenfalls nicht für die technische Brauchbarkeit und Leistungsfähigkeit des Systems. Die Gewährleistung für Sachmängel wird somit ausgeschlossen. Das ISQ haftet außerdem nicht für den Verlust von Daten.

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet das ISQ nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen auf 80 Euro begrenzt.

§ 6 Fremde Inhalte, Viren

1. Der Lehrkraft ist es untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihr untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen. Es ist der Lehrkraft nicht gestattet, Inhalte durch Links oder Frames einzustellen.

2. Das ISQ macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.

3. Das ISQ behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn sie gegen Absatz 1 verstoßen.

4. Die Lehrkraft verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Systems gefährden oder stören sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang sie nicht berechtigt ist. Weiterhin muss sie dafür Sorge tragen, dass ihre übertragenen Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Die Lehrkraft verpflichtet sich, dem ISQ alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus das ISQ von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch die Lehrkraft gegen das ISQ geltend machen.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.